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Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grds. nur dann zulässig, wenn
1. das jeweilige Landesdatenschutzgesetz sie erlaubt,
2. andere Rechtsvorschriften (z.B. aus dem Steuer-/Sozialversicherungsrecht) sie erlauben
oder
3. eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt (vgl. z.B. Art. 15 I BayDSG, § 4 DSG NRW).

RA Alexander Stegmann
RA Alexander Stegmann

- 1978 geboren in Aschaffenburg
- Ausbildung bei der Bayerischen
Bereitschaftspolizei Sulzbach-
Rosenberg und Würzburg - Studium in Würzburg,
Prädikatsexamen - Referendariat in Würzburg
- Anwaltszulassung 2011
- Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
- laufende Fachanwaltsausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz
Schwerpunkte:
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Baurecht (privat/öffentlich)
- Mietrecht
- Datenschutzrecht
Mitgliedschaften:
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Würzburger Anwaltverein e.V.
- ARGE FORUM Junge Anwaltschaft
Laut Zeitschrift „TV Hören und Sehen“ ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jörg Steinbock einer der 15 besten Arbeitsrechtler Deutschlands.
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