Warum sind wir die richtigen Rechtsanwälte im Datenschutzrecht für Sie?

Team Markenrecht
von links nach rechts: Rechtsanwalt Alexander Stegmann und Rechtsanwalt Domenic Ipta für Datenschutzrecht

Zugleich setzt das reformierte Datenschutzrecht (DSGVO / BDSG) der Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten enge Grenzen, stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und bedroht Rechtsverstöße mit empfindlichen Sanktionen. Datenschutzrechtliche Compliance gehört deshalb zu den wichtigsten Risikovermeidungsstrategien in Unternehmen.

Als Full Service-Kanzlei deckt die Beratung von Steinbock & Partner nicht nur die gesamte Bandbreite des Datenschutzrechts ab, sondern auch die Vertretung von Mandanten in Verwaltungs-, Bußgeld- und Gerichtsverfahren und dies nicht zuletzt durch die intensive Kooperation mit Teams aus den Bereichen Legal, Regulatory und Compliance. Ein besonderer Fokus liegt auf den Themen Datenschutzverstoßen und Datenschutzrechtstreitigkeiten, die zu den Spezialgebieten von Domenic Ipta zählen, sowie auf der Implementierung nachhaltiger Datenschutz-Compliance-Systeme im Zuge der DSGVO. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Aspekten.

Datenschutz und Compliance-Systeme

Das EU Datenschutzrecht fordert von Unternehmen besondere Bemühungen im Bereich Datenschutzmanagement und IT-Sicherheit. Um die hier drohenden Bußgeldrisiken zu minimieren, entwickeln wir maßgeschneiderte Compliance-Programme.

Wir beraten zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unterstützen Unternehmen bei den notwendigen Anpassungen ihrer Datenschutzorganisation. Für unsere Mandanten prüfen wir Dokumentationsabläufe, entwickeln Datenschutzrichtlinien sowie Einwilligungserklärungen und Unternehmensrichtlinien. Zudem bieten wir unseren Mandanten Schulungen zur Implementierung von Regelungen zur betrieblichen Datenschutz-Compliance an, um das Verständnis innerhalb der Unternehmen zu stärken.

Datenschutzrechtliche Absicherung

Wir begleiten Unternehmen nicht nur bei internen Untersuchungen d.h. bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen, zu denen insbesondere der rechtssichere Umgang mit personenbezogenen Mitarbeiter-Daten, die Auswertung von E-Mail-Kommunikation sowie das Abwägen der Zulässigkeit von Datenübermittlungen an Drittstaaten zählen, sondern gestalten auch die erforderlichen Datenschutzverträge, Nutzungsbedingungen und Einwilligungen (z.B. Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung).

Datenschutz im Arbeitsrecht

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt schneller, als sich arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen ändern können. Demzufolge beraten wir hinsichtlich der Einführung in digitalisierte Prozesse, zur zeitgemäßen und technisch erforderlichen Mitarbeiterkontrolle, zur Nutzung betrieblicher Systeme (insbesondere E-Mail und Internet), zum Bewerbungsverfahren oder auch zu dem Thema „Bring your own device“ bzw. „Homeoffice“ und den damit verbundenen arbeits- und datenschutzrechtlichen Besonderheiten.

Datenschutz im Gesundheitssektor

Für den Gesundheitssektor ergeben sich aus dem digitalen Fortschritt neben großen Chancen auch besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen aufgrund der hohen Sensibilität von Gesundheitsdaten und genetischen Informationen. Infolgedessen sind beispielsweise sensible Gesundheitsdaten mit der elektronische Patientenakte (ePA) unter strikter Beachtung des Datenschutzes in Einklang zu bringen.

Wir beraten Akteure im Gesundheitssektor, darunter Krankenkassen, Arznei- und Medizinproduktehersteller, Apotheken, Verbände, medizinische Versorgungszentren oder Klinikkonzerne, in allen relevanten rechtlichen Fragen. Dazu zählen z.B. IT-Outsourcing-Konzepte, Forschungsvorhaben, Umgang mit Patientendaten oder die Gestaltung von Online-Auftritten.

Datenschutz des Individuums

In datenschutzrechtlicher Hinsicht beraten wir nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Hierbei unterstützen wir bei begangenen Datenschutzverstößen, um die Rechte unserer Mandanten zu realisieren und ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Wir erstellen und erarbeiten passgenaue Datenschutzerklärungen für den Online-Auftritt unserer Mandanten. Hierbei haben Datenschutzerklärungen den Zweck, Transparenz und Informationen über die Verarbeitung von Daten der Internetnutzer zu schaffen. Zugleich wird ein sensibler Umgang mit Daten suggeriert. Eine rechtlich fundierte Datenschutzerklärung bewahrt Internetseitenbetreiber außerdem vor kostspieligen datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie Bußgeldern.

Zudem können Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bestellen lassen.

Grenzüberschreitender oder konzerninterner Datenaustausch

Unsere Mandanten beraten wir zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Austauschs von personenbezogenen Daten in und von Staaten außerhalb der EU. Aber auch der Datentransfer innerhalb eines (weltweit) agierenden Konzernen kann vor datenschutzrechtlichen Herausforderungen gestellte sein. Insoweit erarbeiten und beraten wir Unternehmen hinsichtlich der Erstellung maßgeschneiderter Datenschutzkonzepte.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist Datenschutz wichtig?

Datenschutz ist wichtig, weil er die Privatsphäre und Freiheiten von Personen schützt und sicherstellt, dass personenbezogene Daten nicht in unzulässiger Art und Weise missbraucht werden. Ein derartiger Schutz wird vor allem im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wichtiger.

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Worauf sollte man zusätzlich bei der Auswahl des richtigen Anwaltes bzw. Fachanwaltes für Datenschutzrecht achten?

Aus unserer Sicht ist die eben erwähnte Spezialisierung herausragend wichtig. Auch die Tatsache, dass es in einer Kanzlei mehrere Anwälte mit demselben fachlichen Schwerpunkt gibt, stufen wir als „Pluspunkt“ ein. Es bedeutet für unsere Mandanten Sicherheit im Falle von Krankheit oder Urlaub eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin.

Ist es von Vorteil, wenn ein Fachanwalt für Datenschutzrecht daneben noch weitere Fachanwaltstitel hat?

Subjektive Einschätzung von uns, zumindest im Datenschutzrecht: Nein. Natürlich sollte ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt auch wissen, welche wirtschaftsrechtlichen Auswirkungen zum Beispiel der Abschluss eines Vertrages mit sich bringt. Das bringt aber eine entsprechende Spezialisierung auf das Datenschutzrecht automatisch mit sich. Hat aber ein Anwalt zum Beispiel drei Fachanwaltstitel, lässt sich weniger belastbar einschätzen, ob dieser Anwalt nicht auch viele Fälle betreut, die nichts mit dem Datenschutzrecht zu tun haben. Ob ein Rechtsanwalt tatsächlich auf dem Rechtsgebiet noch schwerpunktmäßig tätig ist, darüber sagt der Fachanwaltstitel nichts aus: um einen Fachanwaltstitel zu behalten, muss man sich (leider) nur jährlich fortbilden, Tätigkeitsnachweise braucht es nach der Verleihung des Titels nicht mehr.

Wie wichtig ist es, dass der Rechtsanwalt vor Ort ist?

Aufgrund der einfachen Verständigungsmöglichkeiten über moderne Kommunikationswege ist eine räumliche Nähe zwischen Anwalt und Mandant heute nicht mehr zwingend notwendig. Wir bei Steinbock & Partner sind zu 100% digital aufgestellt. Dies ermöglicht uns eine bundesweit und innovative Mandantenbetreuung sowie Rechtsberatung.
Darüber hinaus bedarf zum Beispiel Vertragsgestaltungen, einvernehmliche Gestaltungen eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrag oder Verhandlungen mit den Parteien keine Anwesenheit vor Ort. Nichtsdestotrotz stehen wir selbstverständlich für einen Termin vor Ort gerne zur Verfügung.

Vereinbarung eines Zeithonorars?

Das Konsultieren eines Anwalts ist Vertrauenssache! Wir bearbeiten unsere Fälle nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um „das Beste“ für unsere Mandantschaft zu erreichen. Meist steht bei einem Prozess „viel auf dem Spiel“ – eine schlechte Beratung ist daher die teuerste Beratung!

Demzufolge vereinbaren wir mit unseren Mandanten in der Regel ein Zeithonorar. Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig von der Art und Schwierigkeit des jeweiligen Falles, sowie den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unserer Mandantschaft.

Gelegentlich gibt es Mandantinnen und Mandanten, die befürchten, der Anwalt könnte versuchen, abstruse Arbeitszeiten abzurechnen. Abgesehen davon, dass wir uns als Rechtsanwälte dadurch selbst strafbar machen würden, dokumentieren wir jeden Zeitabschnitt transparent und minutengenau mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit. Wir sehen eine faire anwaltliche Vergütung nicht als eine Einbahnstraße, sondern als einen Zwei-Wege-Weg an.

Ihr Beratungsteam rund um das Thema Datenschutzrecht
RA Alexander Stegmann

Alexander Stegmann

Rechtsanwalt

rechtsanwalt domenic ipta

Domenic Ipta

Rechtsanwalt

melina Lutz

Melina Lutz

Rechtsanwaltsfachangestellte

Frau Lutz hat im Oktober 2019 ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei uns begonnen, nachdem sie zuvor neun Monate mit Work & Travel in Kanada verbracht hat. 2022 hat sie die Ausbildung mit herausragend guten Ergebnissen abgeschlossen und sich für den Verbleib in unserem Team entschieden, was uns sehr freut.

Datenschutzrecht von A-Z

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Datenschutzrecht mit verständlicher Sprache.

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